In der vergangenen Woche ging es durch den Blätterwald: Der Bischof von Viterbo verhinderte einen Trauungsgottesdienst. Seine Begründung: “Die katholische Ehe sei auf Nachkommenschaft ausgerichtet; wer keine Kinder zeugen könne, könne keine kirchliche Ehe eingehen“. Es bestehe ein Ehehindernis.
Hintergrund: Zwei 25-jährige, Lucia und Renzo, wollten heiraten. Doch vor zwei Monaten hatte Renzo einen Autounfall und seitdem ist der junge Mann querschnittsgelähmt und zeugungsunfähig.
Im kirchlichen Gesetzbuch, dem “Codex Juris Canonici“, steht nicht nur, dass “Einheit und Unauflöslichkeit die Wesensmerkmale der Ehe” seien, sondern auch, das “der Ehebund von Mann und Frau hingeordnet ist auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft“. “Ohne den ehelichen Akt“, ist nach Meinung eines hohen vatikanischen Kirchenmannes, “die geforderte wechselseitige und ganzheitliche Hingabe der Eheleute nicht denkbar“.
Es ist schon höchst merkwürdig, dass die Entscheidung des Bischofs ziemlich allein in der Landschaft steht, weil es ähnliche Urteile kaum gibt. Dabei stellt sich die Frage: Wie sieht es mit der Unfruchtbarkeit oder Impotenz aus? Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. In den deutschen Diözesen wird unterschiedlich mit dem Thema umgegangen. Mal wird ein Gutachten eines Urologen über die Impotenz eines Mannes, mit Wissen der Braut, eingeholt, ein anderes Mal wird dies bei einer kirchlichen Trauung geflissentlich übersehen, weil es “nicht bekannt” war.
Lucia und Renzo sind dennoch Mann und Frau geworden, sie haben standesamtlich geheiratet. Einer der Trauungsgäste war der Stadtpfarrer von Viterbo.
12. Juni 2008
Heiratsverbot
Gespeichert unter: Allgemein — riwer @ 11:41
Tags: Codex Juris Canonici, Ehehindernis, Eheverbot, Impotenz, katholischeEhe, kirchliches Gesetzbuch, Trauung, Unfruchtbarkeit, Viterbo
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